Trockenbau Horn GmbH | Innenausbau für Greifswald und Vorpommern
Qualität seit über 22 Jahren – für Privat und Gewerbe in Mecklenburg-Vorpommern
F30- bis F90-Konstruktionen, Brandschutzwände und -decken – normgerecht ausgeführt und vollständig dokumentiert in Greifswald und ganz Mecklenburg-Vorpommern.
Baulicher Brandschutz sorgt dafür, dass sich Feuer und Rauch im Ernstfall nicht unkontrolliert ausbreiten können. Brandschutzwände, -decken und -abschlüsse sind gesetzlich vorgeschriebene Konstruktionen, die bestimmten Feuerwiderstandsklassen entsprechen müssen – klassifiziert nach DIN 4102 oder der europäischen Norm EN 13501.
Ob Wohnungstrennwand, Fluchtwegsicherung oder Kellerdecke im Gewerbe: Brandschutzkonstruktionen müssen nicht nur richtig gebaut, sondern auch lückenlos dokumentiert werden. Wir übernehmen beides.
Wir planen und bauen zertifizierte Brandschutzkonstruktionen für Wohn-, Gewerbe- und öffentliche Gebäude.
Ständerwände mit klassifizierter Beplankung und zugelassenen Dämmstoffen nach systemzugelassenem Aufbau – für alle gängigen Feuerwiderstandsklassen. Geeignet für Wohnungstrennwände, Treppenräume und Gewerbeeinheiten.
Abgehängte und aufgeständerte Deckenkonstruktionen mit Brandschutzfunktion – zur Sicherung von Flucht- und Rettungswegen sowie zur Kapselung von Holzbalkendecken.
Ummantelung tragender Bauteile mit Brandschutzplatten (z. B. Fermacell, Promatect) zur Erhöhung der Feuerwiderstandsklasse – ohne aufwändige Nassbauweise.
Fachgerechte Abschottung von Kabel- und Leitungsdurchführungen durch Brandschutzwände und -decken – mit zugelassenem System und Einbaudokumentation.
Wir erstellen alle erforderlichen Nachweise, Systemzertifikate und Revisionspläne für die Bauabnahme und Übergabe an Eigentümer, Verwalter oder Behörden.
Die Zahl gibt an, wie viele Minuten eine Konstruktion einem Vollbrand standhält, ohne ihre Tragfähigkeit, Raumabschluss- oder Dämmwirkung zu verlieren. F30 bedeutet 30 Minuten, F90 entsprechend 90 Minuten. Welche Klasse erforderlich ist, hängt von Gebäudeklasse, Nutzung und Rettungswegsituation ab.
Das kommt auf den Umfang an. Reine Instandhaltungsmaßnahmen oder der Austausch von Brandschutztüren sind in der Regel genehmigungsfrei. Bei baulichen Veränderungen, die den Brandschutznachweis eines Gebäudes betreffen, ist häufig eine Abstimmung mit der Baubehörde oder einem Brandschutzplaner erforderlich. Wir beraten Sie und koordinieren bei Bedarf.
Ja, in vielen Fällen ist eine Ertüchtigung möglich – z. B. durch zusätzliche Beplankung mit klassifizierten Brandschutzplatten oder durch gezielte Abschottung von Schwachstellen wie Leitungsdurchführungen. Ob und wie das bei Ihrer Wand funktioniert, klären wir nach einer Begehung.
Ja. Wir sind in ganz Mecklenburg-Vorpommern tätig. Kontaktieren Sie uns einfach mit Ihrem Standort – wir melden uns mit einem konkreten Angebot.