Trockenbau Horn GmbH | Innenausbau für Greifswald und Vorpommern

Brandschutz

F30- bis F90-Konstruktionen, Brandschutzwände und -decken – normgerecht ausgeführt und vollständig dokumentiert in Greifswald und ganz Mecklenburg-Vorpommern.

Was ist baulicher Brandschutz – und was ist dabei zu beachten?

Baulicher Brandschutz sorgt dafür, dass sich Feuer und Rauch im Ernstfall nicht unkontrolliert ausbreiten können. Brandschutzwände, -decken und -abschlüsse sind gesetzlich vorgeschriebene Konstruktionen, die bestimmten Feuerwiderstandsklassen entsprechen müssen – klassifiziert nach DIN 4102 oder der europäischen Norm EN 13501.

Ob Wohnungstrennwand, Fluchtwegsicherung oder Kellerdecke im Gewerbe: Brandschutzkonstruktionen müssen nicht nur richtig gebaut, sondern auch lückenlos dokumentiert werden. Wir übernehmen beides.

Unsere Brandschutz-Leistungen im Überblick

Wir planen und bauen zertifizierte Brandschutzkonstruktionen für Wohn-, Gewerbe- und öffentliche Gebäude.

  • Brandschutzwände F30 – F90

    Ständerwände mit klassifizierter Beplankung und zugelassenen Dämmstoffen nach systemzugelassenem Aufbau – für alle gängigen Feuerwiderstandsklassen. Geeignet für Wohnungstrennwände, Treppenräume und Gewerbeeinheiten.

  • Brandschutzdecken & -bekleidungen

    Abgehängte und aufgeständerte Deckenkonstruktionen mit Brandschutzfunktion – zur Sicherung von Flucht- und Rettungswegen sowie zur Kapselung von Holzbalkendecken.

  • Brandschutzverkleidungen für Stahlträger & Holzkonstruktionen

    Ummantelung tragender Bauteile mit Brandschutzplatten (z. B. Fermacell, Promatect) zur Erhöhung der Feuerwiderstandsklasse – ohne aufwändige Nassbauweise.

  • Schotte, Abschottungen & Rohrdurchführungen

    Fachgerechte Abschottung von Kabel- und Leitungsdurchführungen durch Brandschutzwände und -decken – mit zugelassenem System und Einbaudokumentation.

  • Dokumentation & Behördenabnahme

    Wir erstellen alle erforderlichen Nachweise, Systemzertifikate und Revisionspläne für die Bauabnahme und Übergabe an Eigentümer, Verwalter oder Behörden.

Häufig gestellte Fragen zum Brandschutz

Was bedeuten die Klassen F30, F60 und F90?

Die Zahl gibt an, wie viele Minuten eine Konstruktion einem Vollbrand standhält, ohne ihre Tragfähigkeit, Raumabschluss- oder Dämmwirkung zu verlieren. F30 bedeutet 30 Minuten, F90 entsprechend 90 Minuten. Welche Klasse erforderlich ist, hängt von Gebäudeklasse, Nutzung und Rettungswegsituation ab.

Das kommt auf den Umfang an. Reine Instandhaltungsmaßnahmen oder der Austausch von Brandschutztüren sind in der Regel genehmigungsfrei. Bei baulichen Veränderungen, die den Brandschutznachweis eines Gebäudes betreffen, ist häufig eine Abstimmung mit der Baubehörde oder einem Brandschutzplaner erforderlich. Wir beraten Sie und koordinieren bei Bedarf.

Ja, in vielen Fällen ist eine Ertüchtigung möglich – z. B. durch zusätzliche Beplankung mit klassifizierten Brandschutzplatten oder durch gezielte Abschottung von Schwachstellen wie Leitungsdurchführungen. Ob und wie das bei Ihrer Wand funktioniert, klären wir nach einer Begehung.

Ja. Wir sind in ganz Mecklenburg-Vorpommern tätig. Kontaktieren Sie uns einfach mit Ihrem Standort – wir melden uns mit einem konkreten Angebot.